- wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
- wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen fpl KOMM, RECHT competition-restricting agreements (TKG)
* * *fpl <Komm, Recht> TKG competition-restricting agreements
Business german-english dictionary. 2013.
Business german-english dictionary. 2013.
Gruppenfreistellungsverordnung — Eine Gruppenfreistellungsverordnung ist eine Verordnung im Sinne von Art. 288 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU Vertrag) und ist als solche Bestandteil des – sekundären – europäischen Gemeinschaftsrechts. Durch… … Deutsch Wikipedia
Wettbewerbsrecht (Deutschland) — Wettbewerbsrecht ist der Oberbegriff, der das Recht des unlauteren Wettbewerbs, auch Lauterkeitsrecht genannt, und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (= Kartellrecht) umfasst. Im deutschen Rechtsraum findet das Lauterkeitsrecht seine… … Deutsch Wikipedia
Wettbewerbsbeschränkung: Grundzüge — In einem freien Leistungswettbewerb ist der Markterfolg des einzelnen Anbieters stark vom Verhalten seiner Konkurrenten abhängig. Er steht unter dem Zwang, auf Aktionen seiner Mitbewerber richtig und rechtzeitig zu reagieren, um nicht aus dem… … Universal-Lexikon
Europäisches Kartellrecht — Die deutsche Wettbewerbsordnung wird heute nicht mehr allein durch das deutsche Recht bestimmt. Neben das deutsche Wettbewerbsrecht sind vielmehr durch die Art. 81 und 82 EG Vertrag (EGV) und die Europäische Fusionskontroll Verordnung (FKVO) vom… … Lexikon der Economics
Ausschließlichkeitsbindung — 1. Begriff: A. schreibt dem Abnehmer einer Ware oder Dienstleistung vertraglich vor, wie er im Zusammenhang mit dieser Ware umzugehen hat. Entsprechende (vertikal beschränkende) Vereinbarungen zwischen Unternehmen, soweit sie nicht miteinander im … Lexikon der Economics